Weitere CE-relevante Rechtsakte: EMV, REACH, RoHS und WEEE im Überblick
Die CE-Kennzeichnung ist selten mit einem einzigen Rechtsakt erledigt. Neben den großen, produktkategoriespezifischen Regelwerken wie der Maschinenverordnung, der Niederspannungsrichtlinie oder der Funkanlagenrichtlinie greifen für die meisten elektrischen und elektronischen Produkte zusätzlich mehrere Querschnitts-Rechtsakte, die keine eigene Produktkategorie regeln, sondern eine bestimmte Eigenschaft oder Lebensphase eines Produkts: seine elektromagnetische Verträglichkeit, die enthaltenen Chemikalien oder sein Verhalten am Ende der Nutzungsdauer.
Dieser Beitrag ordnet vier solcher Rechtsakte ein, die in der Praxis besonders häufig neben der eigentlichen CE-Kennzeichnung eine Rolle spielen: die EMV-Richtlinie, die REACH-Verordnung sowie RoHS- und WEEE-Richtlinie. Vertiefende Beiträge zu jedem einzelnen Thema sind unten verlinkt.
Zwei unterschiedliche Arten von Querschnittsanforderungen
Die vier Rechtsakte lassen sich in zwei Gruppen einteilen, die zwar häufig gemeinsam auftreten, aber unterschiedliche Schutzziele verfolgen:
Physikalische Produktsicherheit im engeren Sinn: Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU stellt sicher, dass elektrische und elektronische Geräte einander nicht durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigen. Sie ist Teil der eigentlichen CE-Konformitätsbewertung und tritt bei praktisch jedem elektrischen oder elektronischen Produkt neben andere CE-relevante Rechtsakte wie Maschinenverordnung oder Niederspannungsrichtlinie.
Stoffliche und umweltbezogene Herstellerverantwortung: Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 reguliert Chemikalien branchenübergreifend, unabhängig von einer CE-Kennzeichnungspflicht. Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt gezielt eine kleinere Liste gefährlicher Stoffe speziell in Elektro- und Elektronikgeräten ihre Einhaltung ist zwar Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung, wird aber separat von den eigentlichen Sicherheitsanforderungen bewertet. Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU schließlich betrifft nicht das Inverkehrbringen, sondern die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten – sie ist keine CE-Kennzeichnungsrichtlinie, sondern Ausdruck der erweiterten Herstellerverantwortung.
EMV-Richtlinie: Störfestigkeit und Emissionsschutz
Die EMV-Richtlinie betrifft nach eigener Definition jedes “Betriebsmittel” – ein bewusst weiter Begriff, der so gut wie jedes elektrische oder elektronische Produkt erfasst. Sie verlangt zweierlei: Ein Produkt darf andere Geräte nicht durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigen (Emissionsschutz), und es muss selbst robust genug gegenüber Störungen aus seiner Umgebung sein, um bestimmungsgemäß zu funktionieren (Störfestigkeit). Für die meisten Produkte erfolgt die Konformitätsbewertung als interne Fertigungskontrolle, gestützt auf harmonisierte Normen wie die EN-55032- oder EN-61000-6-Reihe. Details zu Anwendungsbereich, Anforderungen und der Abgrenzung zur Funkanlagenrichtlinie sind im Beitrag zur EMV-Richtlinie beschrieben.
REACH-Verordnung: Chemikalien in der Lieferkette
REACH betrifft in erster Linie Chemikalienhersteller und -importeure, die Stoffe registrieren müssen, sobald bestimmte Mengenschwellen überschritten sind. Für Hersteller von Fertigprodukten praktisch relevanter ist die Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC): Enthält ein Erzeugnis einen solchen Stoff mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent, entstehen Informations- und Meldepflichten – unabhängig davon, ob das Produkt CE-kennzeichnungspflichtig ist. Weil die SVHC-Kandidatenliste regelmäßig erweitert wird, ist eine einmalige Prüfung nicht ausreichend. Wie Registrierung, Kandidatenliste und Meldepflichten im Detail zusammenhängen, erklärt der Beitrag zur REACH-Verordnung.
RoHS-Richtlinie: Stoffbeschränkungen speziell für Elektrogeräte
Anders als REACH betrifft RoHS ausschließlich Elektro- und Elektronikgeräte, dafür aber mit klar definierten Grenzwerten für eine kleinere Stoffliste – etwa Blei, Cadmium oder bestimmte Phthalate. Ein Gerät, das diese Grenzwerte nicht einhält, darf die CE-Kennzeichnung nicht tragen, selbst wenn alle übrigen Anforderungen erfüllt sind. Die Konformitätsbewertung erfolgt auch hier meist als interne Fertigungskontrolle, gestützt auf Materialdeklarationen der Zulieferer. Mehr zu Grenzwerten, Ausnahmen und der Abgrenzung zu REACH im Beitrag zur RoHS-Richtlinie.
WEEE-Richtlinie: Verantwortung am Ende der Produktlebensdauer
Die WEEE-Richtlinie setzt an einer anderen Stelle des Produktlebenszyklus an als die übrigen drei Rechtsakte: Sie regelt, was mit einem Elektro- oder Elektronikgerät passiert, wenn es das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Zentrale Pflichten sind die Registrierung als Hersteller in jedem Vertriebsland, eine finanzielle Garantie zur Deckung künftiger Entsorgungskosten sowie die Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Ohne WEEE-Registrierung drohen Vertriebsverbote – unabhängig davon, ob ein Produkt CE-konform ist. Details zu Anwendungsbereich, Rücknahmepflichten und Sammelquoten stehen im Beitrag zur WEEE-Richtlinie.
Warum diese Rechtsakte selten einzeln auftreten
In der Praxis betreffen EMV-Richtlinie, REACH, RoHS und WEEE meist dasselbe Produkt gleichzeitig, weil sie an dieselbe Grundeigenschaft anknüpfen: ein elektrisches oder elektronisches Bauteil. Ein vernetztes Elektrogerät, das etwa unter die Niederspannungsrichtlinie oder die Funkanlagenrichtlinie fällt, ist in aller Regel zugleich EMV-, RoHS- und WEEE-relevant und kann je nach enthaltenen Materialien zusätzlich eine REACH-Meldepflicht auslösen. Für die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung bedeutet das: Mehrere Rechtsakte müssen parallel mitgedacht werden, auch wenn sie unterschiedliche Prüfwege und Zuständigkeiten haben – EMV und RoHS fließen in die CE-Konformitätsbewertung ein, REACH-Meldungen laufen über die SCIP-Datenbank, und die WEEE-Registrierung erfolgt unabhängig davon bei der jeweiligen nationalen Stelle.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Wer ein elektrisches oder elektronisches Produkt in der EU in Verkehr bringt, kommt an mindestens einem, in der Praxis meist mehreren dieser vier Rechtsakte nicht vorbei – unabhängig davon, welcher produktspezifische Hauptrechtsakt (Maschinenverordnung, Niederspannungsrichtlinie, Funkanlagenrichtlinie oder Cyber Resilience Act) zusätzlich greift. Der größte Aufwandstreiber liegt dabei selten in der Bewertung selbst, sondern in verlässlichen Stoff- und Materialangaben entlang der Lieferkette, ohne die sich weder RoHS-Grenzwerte noch REACH-Meldepflichten zuverlässig prüfen lassen.
Welche dieser Rechtsakte im Einzelfall für Ihr Produkt greifen und wie sich die verschiedenen Nachweis- und Registrierungspflichten am effizientesten in eine gemeinsame technische Dokumentation einbetten lassen, hängt von Produktkategorie, enthaltenen Materialien und Vertriebsländern ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch mit Normativo ordnen wir gemeinsam ein, welche dieser Pflichten für Ihr Produkt relevant sind.
Dieser Artikel ist die Übersichtsseite zum Thema “Weitere CE-relevante Rechtsakte”. Vertiefende Beiträge zu EMV-Richtlinie, REACH-Verordnung, RoHS- und WEEE-Richtlinie sind oben verlinkt und werden um weitere Themen ergänzt, sobald sie verfügbar sind.
CE-Kennzeichnung: Pflichten, Ablauf und Verantwortung
CE-Kennzeichnung erklärt: Was Konformitätserklärung, Zertifizierung und CE-Zeichen bedeuten – und welche Kennzeichnungspflicht für Hersteller, Importeure und Händler gilt.
Weiterlesen →EMV-Richtlinie: Elektromagnetische Verträglichkeit im Überblick
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU regelt elektromagnetische Verträglichkeit für Betriebsmittel. Anwendungsbereich, Anforderungen und Konformitätsbewertung im Überblick.
Weiterlesen →REACH-Verordnung: Chemikalienpflichten für Hersteller im Überblick
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien in der EU. SVHC, Kandidatenliste und Pflichten im Überblick.
Weiterlesen →RoHS-Richtlinie: Stoffbeschränkungen für Elektrogeräte
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt gefährliche Stoffe wie Blei und Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten. Grenzwerte, Ausnahmen und Pflichten im Überblick.
Weiterlesen →WEEE-Richtlinie: Pflichten für Elektro- und Elektronikgeräte
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt Rücknahme, Kennzeichnung und Registrierung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die wichtigsten Herstellerpflichten im Überblick.
Weiterlesen →