Ökodesign-Verordnung (ESPR): Was Ökodesign mit der CE-Kennzeichnung zu tun hat
Bei Ökodesign denken viele zuerst an Energielabel und Stand-by-Verbrauch, also an ein Umweltthema, das neben der eigentlichen Produktsicherheit herläuft. Rechtlich stimmt das nicht. Ökodesign-Anforderungen gehören zu den Voraussetzungen der CE-Kennzeichnung. Ein Produkt, das eine einschlägige Ökodesign-Vorgabe verfehlt, darf das CE-Zeichen nicht tragen, auch wenn es elektrisch, mechanisch und funktional einwandfrei ist.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR) bekommt dieser Zusammenhang deutlich mehr Gewicht. Die Verordnung ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ab. Sie gehört wie RoHS, REACH und WEEE zu den Querschnitts-Rechtsakten, die neben der CE-Kennzeichnung greifen. Im Unterschied zu diesen reicht sie aber künftig weit über Elektrogeräte hinaus.
Von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu fast allen Waren
Die alte Ökodesign-Richtlinie galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte. Über Durchführungsverordnungen legte sie etwa Effizienzanforderungen für Elektromotoren, Lichtquellen, Kühlgeräte oder Netzteile fest. In Deutschland wurde sie über das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) umgesetzt.
Die ESPR öffnet diesen Rahmen für praktisch alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Bauteilen und Zwischenprodukten. Ausgenommen sind unter anderem Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Fahrzeuge, für die eigene Regelwerke bestehen. Die unter der alten Richtlinie erlassenen Durchführungsverordnungen bleiben gültig, bis sie durch neue Rechtsakte auf Basis der ESPR ersetzt werden. Für Produkte wie Motoren oder Leuchtmittel ändert sich deshalb kurzfristig wenig.
Rahmenverordnung: Die Anforderungen kommen per delegiertem Rechtsakt
Die ESPR selbst enthält kaum unmittelbar anwendbare Produktanforderungen. Sie ist eine Rahmenverordnung. Konkrete Vorgaben legt die Europäische Kommission für einzelne Produktgruppen in delegierten Rechtsakten fest. Art. 5 ESPR nennt die Produktaspekte, die dabei geregelt werden können, unter anderem:
- Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und Wiederverwendbarkeit
- Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit und Wartung
- das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit und Wiederaufarbeitung
- CO2- und Umweltfußabdruck
Ein delegierter Rechtsakt kann zwei Arten von Anforderungen stellen: Leistungsanforderungen (etwa eine Mindestzahl an Ladezyklen oder ein Mindestanteil an Rezyklat) und Informationsanforderungen (etwa ein Reparierbarkeitswert oder Angaben zu enthaltenen Stoffen). Die Informationen werden künftig über den digitalen Produktpass bereitgestellt, einen per Datenträger (etwa QR-Code) erreichbaren Datensatz zum konkreten Produkt.
Welche Produktgruppen zuerst an der Reihe sind, legt der erste ESPR-Arbeitsplan fest, den die Kommission im April 2025 angenommen hat. Priorisiert sind Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien (vor allem Bekleidung), Möbel, Reifen und Matratzen. Hinzu kommen horizontale Anforderungen an die Reparierbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten sowie an Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit. Die zugehörigen delegierten Rechtsakte werden derzeit schrittweise erarbeitet und gelten jeweils erst nach einer Übergangsfrist. [Stand der delegierten Rechtsakte vor Veröffentlichung prüfen]
Die Brücke zur CE-Kennzeichnung
Die ESPR folgt dem Neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework) und funktioniert damit nach denselben Mechanismen wie andere CE-Rechtsakte. Fällt ein Produkt unter einen delegierten Rechtsakt, muss der Hersteller:
- das im delegierten Rechtsakt vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, in der Regel die interne Fertigungskontrolle (Modul A), bei besonderem Risiko auch Verfahren mit Benannter Stelle,
- eine technische Dokumentation erstellen, die die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen belegt, etwa Prüfberichte zu Haltbarkeit oder Energieverbrauch,
- eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und
- die CE-Kennzeichnung anbringen.
Für die Praxis heißt das: Ökodesign-Nachweise laufen nicht über ein eigenes Label, sondern über die bereits bekannte CE-Kette. Unterliegt ein Produkt mehreren Rechtsakten, zum Beispiel ein Elektrogerät der Niederspannungsrichtlinie, RoHS und einer Ökodesign-Verordnung, wird in der Regel eine gemeinsame EU-Konformitätserklärung ausgestellt, die alle einschlägigen Rechtsakte aufführt. Wie bei anderen CE-Rechtsakten sollen auch hier harmonisierte Normen die Konformitätsvermutung auslösen und Mess- und Prüfverfahren vereinheitlichen.
Wie eng Ökodesign und Produkte mit digitalen Elementen zusammenhängen, zeigt die bereits geltende Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 für Smartphones und Tablets. Sie verlangt unter anderem Betriebssystem-Updates und Ersatzteilverfügbarkeit über mehrere Jahre. Wer solche Geräte herstellt, muss die Update-Zusagen aus dem Ökodesign-Recht mit dem Unterstützungszeitraum für Sicherheitsupdates nach dem Cyber Resilience Act abstimmen. Beide Pflichten landen am Ende in derselben technischen Dokumentation.
Vernichtungsverbot: Ökodesign jenseits der CE-Kennzeichnung
Nicht jede Pflicht der ESPR hängt an der CE-Kennzeichnung. Art. 25 verbietet die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte, zunächst für Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe. Für große Unternehmen gilt das Verbot seit dem 19. Juli 2026, für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030. Kleinst- und Kleinunternehmen sind derzeit ausgenommen. Hinzu kommen Offenlegungspflichten zu vernichteten Mengen. Diese Pflichten treffen Wirtschaftsakteure unabhängig vom Konformitätsbewertungsverfahren. Sie zeigen ähnlich wie die WEEE-Richtlinie, dass die ESPR auch das Ende des Produktlebenszyklus in den Blick nimmt.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Für Hersteller energieverbrauchsrelevanter Produkte ist Ökodesign schon heute Teil der CE-Konformität. Neu ist die Breite: Mit jedem delegierten Rechtsakt kommt eine weitere Produktgruppe hinzu, und neben Energieeffizienz rücken Reparierbarkeit, Ersatzteilversorgung, Software-Updates und Materialdaten in den Pflichtenkatalog. Der eigentliche Aufwand entsteht meist nicht bei der Konformitätserklärung. Er entsteht bei den Nachweisen: belastbare Materialdaten aus der Lieferkette, Prüfberichte zur Haltbarkeit und eine Datenbasis für den digitalen Produktpass. Diese Informationen lassen sich im Produktdesign mit vertretbarem Aufwand einplanen, nachträglich aber nur mit großem Aufwand erheben.
Ob und ab wann ein bestimmtes Produkt unter einen Ökodesign-Rechtsakt fällt, hängt von der konkreten Produktgruppe und dem Stand der jeweiligen delegierten Rechtsakte ab. In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam ein, welche Ökodesign-Anforderungen für Ihr Produkt absehbar sind und wie sie sich in die bestehende CE-Dokumentation einfügen.
Weitere CE-relevante Rechtsakte: EMV, REACH, RoHS und WEEE
Weitere CE-relevante Rechtsakte im Überblick: EMV-Richtlinie, REACH-Verordnung, RoHS- und WEEE-Richtlinie – wann sie neben der CE-Kennzeichnung zusätzlich greifen.
Weiterlesen →CE-Kennzeichnung: Pflichten, Ablauf und Verantwortung
CE-Kennzeichnung erklärt: Was Konformitätserklärung, Zertifizierung und CE-Zeichen bedeuten – und welche Kennzeichnungspflicht für Hersteller, Importeure und Händler gilt.
Weiterlesen →EU-Konformitätserklärung erstellen: Pflichtangaben und Ablauf
Wie Sie eine EU-Konformitätserklärung erstellen, welche Angaben verpflichtend sind und warum das Dokument Teil der technischen Dokumentation ist.
Weiterlesen →RoHS-Richtlinie: Stoffbeschränkungen für Elektrogeräte
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt gefährliche Stoffe wie Blei und Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten. Grenzwerte, Ausnahmen und Pflichten im Überblick.
Weiterlesen →WEEE-Richtlinie: Pflichten für Elektro- und Elektronikgeräte
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU regelt Rücknahme, Kennzeichnung und Registrierung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die wichtigsten Herstellerpflichten im Überblick.
Weiterlesen →