Technische Dokumentation nach NSpRL: Diese Inhalte sind Pflicht
Bei der Niederspannungsrichtlinie gibt es keine Benannte Stelle, die eine unvollständige technische Dokumentation auffangen würde: Anhang III sieht für jedes elektrische Betriebsmittel ausschließlich die interne Fertigungskontrolle (Modul A) vor. Die gesamte Verantwortung dafür, dass die Dokumentation Bestand hat, liegt beim Hersteller selbst. Was genau hineingehört, ist dabei nicht dem Zufall überlassen, sondern in Anhang III klar umrissen.
Rechtsgrundlage: Anhang III, Abschnitt Technische Dokumentation
Anhang III verlangt, dass der Hersteller die technische Dokumentation so erstellt, dass sich die Konformität des elektrischen Betriebsmittels mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus Anhang I daran nachvollziehen lässt. Zentraler Bestandteil ist eine angemessene Risikoanalyse und -bewertung. Die Dokumentation muss, soweit für die Bewertung relevant, Konstruktion, Herstellung und Betrieb des Betriebsmittels abdecken – nicht jedes Detail ist also in jedem Fall gleich ausführlich zu dokumentieren, sondern in dem Umfang, der zur Beurteilung der Konformität tatsächlich nötig ist.
Diese Inhalte muss die Dokumentation enthalten
Anhang III listet die Mindestbestandteile, soweit sie für das jeweilige Betriebsmittel zutreffen:
- eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels
- Konstruktionszeichnungen und Fertigungspläne von Bauteilen, Baugruppen, Schaltkreisen und Ähnlichem
- Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis dieser Zeichnungen und Pläne sowie der Funktionsweise des Betriebsmittels notwendig sind
- eine Liste der ganz oder teilweise angewandten harmonisierten Normen beziehungsweise sonstigen technischen Spezifikationen; bei nur teilweiser Anwendung einer Norm muss angegeben werden, welche Teile angewendet wurden – wurden keine harmonisierten Normen herangezogen, ist stattdessen zu beschreiben, mit welchen anderen Lösungen die Sicherheitsziele erfüllt wurden
- die Ergebnisse von Konstruktionsberechnungen und durchgeführten Prüfungen
- Prüfberichte
Diese Liste ist bewusst technologieoffen formuliert. Sie sagt nichts darüber aus, in welcher Tiefe die einzelnen Punkte auszuarbeiten sind – das hängt von Komplexität und Risikoprofil des jeweiligen Betriebsmittels ab.
Risikoanalyse als eigentlicher Kern der Dokumentation
Die entscheidende Anforderung der Dokumentation ist einer nachvollziehbare Risikoanalyse. Da keine externe Prüfstelle diese Analyse gegenliest, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird, entscheidet ihre Qualität allein darüber, ob die technische Dokumentation im Fall einer Marktüberwachungsprüfung standhält. Eine Risikoanalyse, die Gefährdungen nur pauschal abhakt statt sie für das konkrete Betriebsmittel herzuleiten, hält dieser Prüfung erfahrungsgemäß nicht stand.
Aufbewahrung und Vorlagepflicht
Hersteller müssen die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre lang aufbewahren, nachdem das elektrische Betriebsmittel in Verkehr gebracht wurde. Wie diese EU-Konformitätserklärung inhaltlich auszusehen hat, ist Gegenstand eines eigenen Beitrags. Auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde müssen beide Dokumente vorgelegt werden können. Auch Importeure trifft eine eigene Pflicht: Sie müssen für denselben Zeitraum eine Kopie der Konformitätserklärung bereithalten und sicherstellen, dass ihnen der Hersteller die technische Dokumentation auf Anfrage der Behörde zur Verfügung stellen kann.
Verhältnis zu EMV-Dokumentation und Maschinenverordnung
Bei den meisten Produkten entsteht die Dokumentation nach Niederspannungsrichtlinie nicht isoliert, sondern parallel zur Dokumentation nach der EMV-Richtlinie, da beide Rechtsakte in der Regel gemeinsam greifen. Bei Produkten, die an der Grenze zwischen Niederspannungsrichtlinie und Maschinenverordnung liegen – etwa Steuerungskomponenten mit sowohl elektrischen als auch mechanischen Gefährdungen –, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die technische Dokumentation nach Maschinenverordnung, da sich die Dokumentationspflichten inhaltlich überschneiden können.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Weil keine Benannte Stelle die Dokumentation prüft, bevor ein Betriebsmittel in Verkehr geht, verschiebt sich das gesamte Risiko einer lückenhaften Dokumentation auf den Zeitpunkt einer Marktüberwachungsprüfung – dann allerdings ohne Möglichkeit zur Nachbesserung unter Zeitdruck. Wie detailliert Risikoanalyse, Konstruktionsunterlagen und Prüfberichte für ein konkretes Betriebsmittel ausfallen müssen, hängt von dessen Komplexität und den einschlägigen harmonisierten Normen ab und sollte produktspezifisch geprüft werden.
Normativo unterstützt Sie beim Aufbau einer belastbaren technischen Dokumentation nach der Niederspannungsrichtlinie – von der Risikoanalyse bis zur Konformitätserklärung. In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam ein, welcher Dokumentationsaufwand für Ihr Produkt konkret ansteht.
Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Der Überblick für Hersteller
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erklärt: Spannungsgrenzen, Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertung für elektrische Betriebsmittel im Überblick.
Weiterlesen →EU-Konformitätserklärung erstellen: Pflichtangaben und Ablauf
Wie Sie eine EU-Konformitätserklärung erstellen, welche Angaben verpflichtend sind und warum das Dokument Teil der technischen Dokumentation ist.
Weiterlesen →Harmonisierte Normen: Wie sie CE-Konformität erleichtern
Harmonisierte Normen übersetzen regulatorische Anforderungen der CE-Kennzeichnung in technische Anforderungen. So funktionieren Vermutungswirkung, Normentypen und Amtsblatt.
Weiterlesen →Technische Dokumentation nach Maschinenverordnung: Was muss rein?
Welche Inhalte die technische Dokumentation nach der Maschinenverordnung verlangt – von Risikobeurteilung bis Bedienungsanleitung, verständlich erklärt.
Weiterlesen →EMV-Richtlinie: Elektromagnetische Verträglichkeit im Überblick
Die EMV-Richtlinie 2014/30/EU regelt elektromagnetische Verträglichkeit für Betriebsmittel. Anwendungsbereich, Anforderungen und Konformitätsbewertung im Überblick.
Weiterlesen →